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Rechtsunsicherheit für Regenbogenfamilien

Ein Kind mit vier Eltern, eine Familie mit zwei Müttern und einem Vater – geht das? Klar! Regenbogenfamilien leben vielfältige Familienmodelle. Doch die deutsche Rechtslage bleibt bis heute heteronormativ.

Die Wege zum Familienglück sind vielfältig. Längst bekommen in Deutschland lesbische Paare dank Samenspende Kinder, schwule Paare adoptieren Nachwuchs oder nutzen die Möglichkeit der Leihmutterschaft – für die man allerdings ins Ausland gehen muss, weil der deutsche Gesetzgeber Leihmutterschaft untersagt. Auch bisexuelle und trans Menschen gründen mit ihren Partner*innen Familien.

Doch dass ein Kind mit drei oder mehr Elternteilen aufwächst, ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Bis heute kennt der Gesetzgeber nur ein heteronormatives Elternschaftsmodell mit zwei Personen.

 

Das Abstammungsrecht ist verfassungswidrig

Da ist das Abstammungsrecht, das nur der biologischen Mutter die rechtliche Mutterschaft zuerkennt. Wenn Kinder in queere Ehen geboren werden, wird nur die biologische Mutter automatisch im Standesamt als rechtliche Mutter eingetragen. Die Partnerin muss das Kind erst adoptieren.

2021 urteilten das Oberlandesgericht Celle und das Kammergericht Berlin, dass das Abstammungsrecht verfassungswidrig ist: Es verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, der im Deutschen Grundgesetz festgeschrieben ist. Der Fall liegt beim Bundesverfassungsgericht. Während der Bundesrat der alten Bundesregierung eine Reform des Abstammungsrechts im September 2021 ablehnte, verkündete die Ampelkoalition Anfang 2022 eine Reform des Familienrechts. Partnerinnen sollen künftig automatisch auch als rechtliche Mütter anerkannt werden.

 

Mehrelternschaft mit drei oder vier Eltern

Mit der Reform soll bis Herbst 2023 auch eine Rechtsgrundlage für die Mehrelternschaft entwickelt werden. Denn es gibt auch Modelle, bei denen ein lesbisches und ein schwules Paar gemeinsam eine Familie bilden, oder ein lesbisches Paar einen schwulen Freund als Samenspender einbezieht. Will der biologische Vater sein Kind auch mit großziehen, entstehen Familienmodelle mit drei oder vier Elternteilen.

In solchen Fällen trifft das deutsche Recht bisher auf seine Grenzen, denn es sieht nur zwei Personen als Eltern vor. Ziehen drei oder vier Personen gemeinsam Kinder groß, gelten nur die biologischen Elternteile als rechtliche Eltern – je nach Familienkonstellation muss ein biologischer Vater dann sein Kind zur Adoption freigeben, damit es von der Partnerin in einer lesbischen Ehe adoptiert werden kann. Der Gesetzgeber erzwingt einen schmerzhaften Adoptionsprozess, weil die Rechtslage nur ein Zwei-Eltern-Modell vorzieht. Dabei könnte das Kind drei oder vier liebende rechtliche Eltern haben.

 

Auch ein Gewinn für Patchworkfamilien

Längst kritisieren LGBTQ+ Organisationen, dass damit nicht nur Eltern aus der LGBTQ+ Community diskriminiert werden, sondern auch die Kinder benachteiligt werden. Denn der Adoptionsprozess stürzt die Kinder in vorübergehende Rechtsunsicherheit: Was passiert, wenn dem rechtlichen Elternteil in dieser Zeit etwas zustößt? In wessen Obhut kommt das Kind dann, welches Erbrecht gilt?

Die Mehrelternschaft käme längst nicht nur queeren Familien zugute. Auch Patchworkfamilien, bei denen die Partner*innen Stiefkinder mit großziehen, könnten elterliche Rechte auf biologische und soziale Eltern übertragen.

Kritiker*innen bemängeln, dass die Mehrelternschaft im deutschen Rechtssystem nicht vorgesehen sei und weitreichende Konsequenzen für das Unterhalts- und Sorgerecht haben könne. LGBTQ+ Organisationen fordern hingegen: Das deutsche Recht muss die Lebensrealitäten in Deutschland abbilden.

 

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