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Hamsterrad aus Bernstein: Queere Menschen kämpfen – das System steht still

Es gibt dieses Gefühl, das viele queere Menschen kennen. Du bist aktiv, du informierst dich, du füllst Formulare aus, du wartest auf Bescheide, du liest Koalitionsverträge, du hoffst auf Urteile. Und trotzdem bewegt sich das Große nicht. Das Recht hinkt hinterher. Die Systeme reagieren träge. Die Politik verspricht und vertagt. Und du lebst dein Leben – mit deiner Familie, deiner Wahlfamilie, deinem Kind, deiner Partnerschaft – in einem rechtlichen Rahmen, der dich oft schlicht nicht kennt.

Das ist kein Gefühl. Das ist Realität. Und es hat konkrete finanzielle Konsequenzen.

Dieser Artikel schaut auf vier Bereiche, in denen queere Menschen seit Jahren auf der Stelle treten – und zeigt, welche Hebel trotzdem heute schon funktionieren.


Abstammungsrecht: Fünf Jahre Formulare, fünf Jahre Warten – und die zweite Mutter ist immer noch kein Elternteil

Seit 2021 liegen dem Bundesverfassungsgericht mehrere Vorlagebeschlüsse vor. Verschiedene Gerichte haben das deutsche Abstammungsrecht für verfassungswidrig erklärt – es verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber eine Frist bis März 2026 gesetzt.

Was ist passiert? Im April 2026 trat eine Reform in Kraft. Aber sie regelt im Wesentlichen die Anfechtung der Vaterschaft – nicht die automatische Elternschaft der nicht gebärenden Ehefrau in lesbischen Paaren. Praktisch bedeutet das: Auch 2026 wird die nicht gebärende Ehefrau in Deutschland nicht automatisch mit der Geburt zum zweiten rechtlichen Elternteil. Eine Ehe, eine gemeinsame Familienplanung, eine bekannte Samenspende – das alles ändert daran allein nichts.

Der Standardweg bleibt die Stiefkindadoption. Ein Verfahren, das Monate bis Jahre dauern kann, Kosten verursacht und das Kind in dieser Zeit in eine rechtliche Grauzone stellt. Was passiert, wenn dem rechtlichen Elternteil in dieser Zeit etwas zustößt? Was passiert mit Versicherungen, Erbrecht, Sorgerecht? Mehr dazu haben wir in unserem Artikel zur Rechtsunsicherheit für Regenbogenfamilien beschrieben.

Der LSVD fasst es klar zusammen: Die Reform des Abstammungsrechts ist keine politische Gefälligkeit, sondern verfassungsrechtliche Pflicht. Und diese Pflicht wurde 2026 nur teilweise erfüllt.

Was das finanziell bedeutet: Solange die Stiefkindadoption nicht abgeschlossen ist, hat der zweite Elternteil keine Nachversicherungsoptionen in der PKV, kein gesetzliches Erbrecht gegenüber dem Kind und keine automatische Absicherung über die Krankenversicherung des Partners. Diese Lücken lassen sich nicht wegwünschen – aber sie lassen sich mit den richtigen Dokumenten und Verträgen zumindest abfedern.


Kinderwunsch: Urteile kommen, Ankündigungen gehen – die Rechnung bleibt

Das Bundessozialgericht hat 2021 entschieden, dass lesbische Paare die Kosten für Kinderwunschbehandlungen in der Regel selbst tragen müssen. Seitdem gibt es Debatten, Forderungen, politische Ankündigungen. Einige gesetzliche Krankenkassen haben ihre Satzungsleistungen ausgeweitet – aber das ist keine Regel, sondern die Ausnahme, und sie variiert stark je nach Kasse und Tarif.

In der Praxis zahlen viele lesbische Paare nach wie vor selbst. Mehrere Behandlungsversuche, Samenspende, Klinikkosten, Medikamente – das summiert sich schnell auf fünfstellige Beträge. Und das, während heterosexuelle Paare unter bestimmten Voraussetzungen Kassenleistungen in Anspruch nehmen können.

Was das finanziell bedeutet: Wer Kinderwunsch plant, sollte frühzeitig prüfen, was die eigene Krankenkasse tatsächlich leistet – und was nicht. Denn es gibt durchaus gesetzliche Krankenkassen, die Kinderwunschbehandlungen für lesbische Paare über freiwillige Satzungsleistungen (zumindest teilweise) übernehmen. Das ist kein gesetzlicher Anspruch, aber es existiert – und es lohnt sich, genau hinzuschauen. Welche Kassen das sind und was sie konkret leisten, ist eine der Fragen, bei denen wir bei Adviris helfen können. Außerdem lohnt es sich zu prüfen, ob Behandlungskosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können. Das ist kein Selbstläufer, aber in vielen Fällen möglich. Und: Wer in einer PKV ist oder in eine wechseln möchte, sollte Tarifdetails sehr genau unter die Lupe nehmen, bevor Behandlungen beginnen.


Wahlfamilie und Vorsorge: Gelebte Realität, rechtliches Niemandsland

Wahlfamilien sind für viele LGBTQIA+ Menschen das, was Herkunftsfamilien für andere sind: der engste Kreis, die Menschen, die im Ernstfall da sein sollen. Aber rechtlich existiert die Wahlfamilie kaum. Wer nicht verheiratet ist, wer keine biologische oder rechtliche Verwandtschaft hat, wer einfach zusammenlebt und füreinander da ist – der hat im Ernstfall oft keine automatischen Rechte.

Das bedeutet: Wenn du im Krankenhaus liegst und nicht mehr selbst entscheiden kannst, entscheidet im Zweifel die Herkunftsfamilie – auch wenn du seit Jahren keinen Kontakt mehr hast. Wenn du stirbst, ohne ein Testament gemacht zu haben, erbt deine Wahlfamilie nichts. Das gesetzliche Erbrecht kennt keine sozialen Bindungen, nur rechtliche.

Das ist kein queeres Sonderproblem. Aber es trifft queere Menschen häufiger und härter, weil Wahlfamilien in der LGBTQIA+ Community eine besondere Rolle spielen – und weil klassische Absicherungswege (Ehe, biologische Verwandtschaft) nicht immer zur gelebten Realität passen.

Was das finanziell bedeutet: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament und die richtige Setzung von Bezugsrechten in Versicherungsverträgen sind keine bürokratischen Pflichtübungen. Sie sind die Hebel, mit denen du selbst bestimmst, wer im Ernstfall handeln darf – unabhängig davon, was das Recht von deiner Familie hält. Mehr dazu in unserem Artikel zur Vorsorgevollmacht für queere Paare.


Versicherungen: Das Formular kennt dein Leben nicht – und fragt trotzdem alles ab

Versicherungsformulare fragen nach Geschlecht, nach Vorerkrankungen, nach Familienstand. Die Logik dahinter ist oft Jahrzehnte alt. Trans Personen, nichtbinäre Menschen, queere Paare mit komplexen Familienkonstellationen stoßen dabei regelmäßig auf Prozesse, die ihre Lebensrealität schlicht nicht abbilden.

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), das seit November 2024 in Kraft ist, hat den Personenstandswechsel vereinfacht. Aber es hat Versicherungsverträge nicht automatisch angepasst, die Risikoprüfung nicht verändert und keine neuen Leistungsansprüche geschaffen. Wer seinen Namen oder Geschlechtseintrag geändert hat, muss bestehende Verträge aktiv prüfen und anpassen lassen.

Und wer als trans Person eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, stößt auf Gesundheitsfragen, die nicht für alle Lebensrealitäten gemacht sind. Hormone, medizinische Maßnahmen im Rahmen einer Transition, Vorerkrankungen – das alles fließt in eine Risikoprüfung ein, die je nach Anbieter sehr unterschiedlich bewertet wird. Pauschale Aussagen helfen hier nicht. Was hilft: eine Beratung, die diese Fragen kennt und weiß, welche Anbieter fair prüfen.

Was das finanziell bedeutet: Wer Versicherungen abschließen, anpassen oder prüfen möchte, sollte das nicht allein mit einem Standardformular tun. Die Unterschiede zwischen Anbietern sind real – und sie lassen sich mit der richtigen Begleitung navigieren.


Raus aus dem Bernstein: Was du heute schon in Bewegung setzen kannst

Das System ist träge. Das Recht hinkt hinterher. Manche Versprechen warten seit Jahren auf Einlösung. Das ist keine Schwarzmalerei – das ist der Stand der Dinge.

Aber: Es gibt Hebel, die du heute ziehen kannst. Unabhängig davon, was die Politik als nächstes beschließt oder nicht beschließt.

  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Du bestimmst, wer im Ernstfall für dich entscheidet – nicht das Gesetz.
  • Testament: Du bestimmst, wer erbt – nicht die gesetzliche Erbfolge.
  • Bezugsrechte in Versicherungen: Du bestimmst, wer im Todesfall Leistungen erhält – auch wenn kein Verwandtschaftsverhältnis besteht.
  • Absicherung vor der Stiefkindadoption: Risikolebensversicherung, Sorgevollmacht, Krankenversicherung für das Kind – das lässt sich auch vor Abschluss des Adoptionsverfahrens strukturieren.
  • Kinderwunsch-Finanzplanung: Kosten realistisch kalkulieren, Steueroptionen prüfen, Versicherungsschutz vor Behandlungsbeginn klären.
  • Versicherungsverträge nach Personenstandsänderung prüfen: Name, Geschlechtseintrag, Bezugsrechte – alles aktiv aktualisieren lassen.

Das sind keine großen politischen Gesten. Aber sie sind wirksam. Und sie warten nicht darauf, dass das System endlich aufholt.


Du musst das nicht allein durchdenken

Queere Lebensrealitäten passen selten in Standardformulare. Das gilt für Versicherungen, für Vorsorgedokumente, für Finanzplanung. Bei Adviris kennen wir diese Lücken – und wir wissen, wie man sie schließt. Ohne dass du dein Leben erklären musst.

Wenn du wissen möchtest, was für deine Situation konkret möglich ist: Meld dich für ein erstes Gespräch. Ohne Standardformular, ohne Schubladen.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Rechtliche Aussagen beziehen sich auf den Stand Juni 2026 und können sich ändern. Für deine konkrete Situation empfehlen wir eine persönliche Beratung.

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