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Was bezahlt die Krankenkasse bei der Transition?

Wenn die Transition ein sehnlicher Wunsch ist, sollte die Krankenkasse nicht im Weg stehen. Doch die Kostenübernahme bei Hormontherapie und Operationen gerät noch immer zum Streitpunkt.

Eigentlich ist das Recht klar: Krankenversicherte haben einen Anspruch auf Kostenübernahme bei der Behandlung von Krankheitsbeschwerden. Die Diagnose „Transsexualität“ ermöglicht Betroffenen also, die Leistungen ihrer Krankenkasse in Anspruch zu nehmen.

Doch da wird es auch schon komplizierter. Der Weg zur Kostenübernahme kann gewunden und zeitaufwändig sein. Denn es gibt keinen fest definierten Leistungskatalog, welche Kosten die Krankenkasse für trans Personen immer übernehmen muss. Generell gesprochen werden notwendige Maßnahmen übernommen – für die Kosten von Gutachten oder kosmetischen Operationen kommen die Kassen hingegen in der Regel nicht auf.

 

Die Psychotherapie als Engpass

Betroffene müssen die Übernahme von Psychotherapie und geschlechtsangleichenden Operationen bei der Krankenkasse beantragen. Hormontherapien sind hingegen häufig ohne Antrag möglich. Die Psychotherapie ist für die Diagnose „Transsexualität“ quasi an erster Stelle; sie stellen Atteste und Gutachten aus, die für die weitere Behandlung und Kostenübernahme wichtig sind.

Es ist bekannt, dass ein Platz bei Psychotherapeut*innen in Deutschland oft mit langen Wartezeiten einhergeht. Sind diese wegen des Leidensdrucks nicht hinnehmbar, können Betroffene auf freie Therapeuten ausweichen, die keine Zulassung von der Krankenkasse haben. Das Problem: Genau dann lehnen Kassen die Kostenübernahme oft ab, trans Personen werden durch die Versorgungslücke im Gesundheitssystem doppelt bestraft. Hier lohnt es sich, mithilfe von LGBTQ+ oder trans Organisationen Einspruch zu erheben.

 

Langwierige Prüfungen

Frust gibt es häufig beim Warten auf die Antragsbescheide. Die Kassen müssen sich an gesetzliche Fristen von drei bis fünf Wochen halten. Tun sie das nicht, hat sie theoretisch ihr Widerspruchsrecht verwirkt und es gilt eine sogenannte fiktive Genehmigung. Dennoch muss die versäumte Frist in einem solchen Fall genau geprüft werden und es empfiehlt sich, die Krankenkasse in einem gesonderten Brief über die damit einhergehende fiktive Genehmigung zu informieren.

Für die Bewertung von Anträgen wird unter Umständen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung eingeschaltet, der die Aktenlage prüft und eine Empfehlung gibt. Lehnt die Krankenkasse einen Antrag ab, haben Versicherte ein Widerspruchsrecht. Es muss innerhalb eines Monats nach dem Bescheid wahrgenommen werden und kann zunächst unbegründet erfolgen, bevor ein ausführliches Schreiben mit Begründung eingereicht wird. Betroffene haben auch die Möglichkeit, direkt beim MDK oder bei den Aufsichtsbehörden der Krankenkasse Einspruch einzulegen – der letzte Schritt ist dann die Klage.

 

Die Wahl der Krankenkasse ist entscheidend

Der Weg zur Transition ist für trans Personen mit jeder Menge Papierkram und Abstimmungen mit Psychotherapeuten, der Krankenkasse und unter Umständen mit Gerichten (für die Änderung eines Namens- oder Personenstandseintrags) verbunden. Der Wahl der Krankenkasse kommt hier große Bedeutung zu. Private Krankenversicherungen sind übrigens nicht unbedingt der bessere Ansprechpartner: Sie tun sich mit dem Bewilligungsverfahren zuweilen noch schwerer. Denkt ihr über eine Transition oder Hormonbehandlung nach? Wir kennen die Fallstricke bei der Behandlungsübernahme und können euch bei der Wahl und dem Umgang mit der Krankenkasse beraten. Schreibt uns!

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