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Der Ring am Finger reicht nicht

Warum Ehe allein keine rechtliche Absicherung ist. Viele glauben: Wer verheiratet ist, darf automatisch Entscheidungen für den Partner treffen. Doch das stimmt nicht. Ohne Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kann selbst der Ehepartner rechtlich kaum handeln. Erfahre, warum Liebe keine rechtliche Grundlage ersetzt – und welche Dokumente du brauchst, um wirklich füreinander da zu sein.

Gastbeitrag von Steffen Moser

Viele Menschen glauben: Nur weil sie verheiratet sind, dürfen sie automatisch füreinander da sein und Entscheidungen treffen. Schließlich haben sie sich das ja im Standesamt versprochen. Doch wenn wir ehrlich sind, müsste neben der Eheurkunde eigentlich direkt die Vorsorgevollmacht liegen, damit du dein Versprechen auch wirklich einlösen kannst.

Liebe ersetzt keine rechtliche Grundlage

Tatsächlich sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) etwas anderes vor. Sobald eine volljährige Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, bestellt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer (§ 1814 BGB). Und es spielt dabei keine Rolle, ob du verheiratet bist oder nicht. Ebenso wenig dürfen Geschwister, Eltern oder erwachsene Kinder automatisch füreinander Entscheidungen treffen.

Was bedeutet das konkret?

Seit 2023 gibt es zwar ein sogenanntes Ehegattenvertretungsrecht, das Ehepartnern erlaubt, für bis zu sechs Monate mit Ärzt:innen zu sprechen und in medizinische Behandlungen einzuwilligen oder sie abzulehnen. Aber: Dieses Recht gilt ausschließlich im medizinischen Bereich.

Was du nicht automatisch darfst:
Deinen Partner oder deine Partnerin bei Behörden, Versicherungen oder Banken vertreten, Verträge unterzeichnen oder finanzielle Entscheidungen treffen. Nur wenn das Gericht dich offiziell zur Betreuerin oder zum Betreuer bestellt, darfst du all das – aber unter Aufsicht.

Betreuer:in – mit Liebe hat das wenig zu tun

Wirst du vom Gericht als Betreuer:in eingesetzt, bist du rechenschaftspflichtig. Du musst getrennt Buch führen, Berichte abgeben und dein Handeln mit dem Gericht abstimmen. Das Familienleben wird dann von rechtlichen Vorgaben bestimmt, nicht mehr nur von Vertrauen und Nähe. Das ist nicht der gemeinsame Weg, den ihr euch einmal versprochen habt.

Mit einer Vorsorgevollmacht hältst du dein Eheversprechen

Wenn ihr wirklich füreinander da sein wollt – ob verheiratet oder nicht – braucht ihr eine Vorsorgevollmacht. Damit legt ihr fest, dass ihr füreinander handeln dürft:

  • mit Ärzt:innen sprechen,
  • Entscheidungen treffen,
  • Behördengänge erledigen und
  • finanzielle Angelegenheiten regeln.

Doch was, wenn ihr beide betroffen seid – etwa bei einem Autounfall? Dann sollte eine zweite Person in eurer Vollmacht benannt sein, die in diesem Fall einspringt. Und genau hier liegt ein häufiger Fehler: Viele Vorlagen aus dem Internet oder von der Stiftung Warentest sehen nur eine bevollmächtigte Person vor. Im Ernstfall sind sie also unvollständig.

Wer kümmert sich um eure Kinder?

Ein weiterer, oft vergessener Punkt: die Sorgerechtsverfügung. Darin bestimmst du, wer das Sorgerecht übernehmen soll, falls dir oder euch etwas passiert. Fehlt eine solche Verfügung, entscheidet das Familiengericht – und zwar nach Aktenlage. Das Gericht kennt euch nicht persönlich. Es weiß nichts über euer Familienleben, eure Werte oder darüber, wer euren Kindern wirklich Halt geben könnte. Die Entscheidung kann also ganz anders ausfallen, als ihr es euch wünscht.

»Ich möchte in Würde sterben …«

Viele Menschen sagen in meinen Gesprächen Sätze wie:
»Wenn klar ist, dass ich nicht mehr gesund werde, lasst mich in Ruhe gehen.«
»Ich möchte nicht ewig an Maschinen hängen.«
»Ich möchte in Würde sterben.«

Damit diese Wünsche auch tatsächlich respektiert werden, braucht es eine Patientenverfügung.
Seit 2016 gelten hier klare Anforderungen: Ärztinnen und Ärzte dürfen nur dann im Sinne des Patienten handeln, wenn die Verfügung eindeutig beschreibt, was in bestimmten Situationen geschehen – oder eben nicht geschehen – soll. Allgemeine Aussagen wie »Ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen« reichen rechtlich nicht aus. Warum du keine Internet-Vorlagen verwenden solltest.

Bitte fülle kein Formular aus dem Internet oder von einer Behörde einfach aus, ohne zu wissen, was du unterschreibst. Viele Vorlagen sind veraltet, rechtlich unsauber oder passen schlicht nicht zu deiner Lebenssituation. Eine Frau sagte kürzlich in einem Beratungsgespräch zu mir: »Ich hatte das Gefühl, mein eigenes Todesurteil zu unterschreiben.« Dieses Gefühl entsteht, wenn man sich mit Texten auseinandersetzt, die kalt und unpersönlich sind. Aber Vorsorge darf sich nicht nach Tod anfühlen – sondern nach Selbstbestimmung, Würde und Sicherheit. Oft fehlen in Standardformularen sogar medizinische Optionen, die genau dem entsprechen würden, was du dir eigentlich wünschst.

Es geht um dich

Darum solltest du dich immer individuell beraten lassen. Eine gute Beratung beginnt mit dir – mit deinen Werten, deiner Familie und deiner persönlichen Situation. Erst danach werden die passenden Formulierungen und Dokumente erstellt, rechtlich und medizinisch eindeutig, damit die Vorsorge zu dir passt – und nicht du zu einem Formular.

Zu den wichtigsten Dokumenten gehören:

  • Vorsorgevollmacht – regelt, wer Entscheidungen für dich treffen darf
  • Patientenverfügung – legt fest, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden
  • Sorgerechtsverfügung – bestimmt, wer sich um deine Kinder kümmert
  • Tierverfügung (bei Bedarf) – sichert die Versorgung deiner Haustiere
  • Finanzgutachten – gibt einen klaren Überblick über deine finanzielle Absicherung
  • Notfallplan – zeigt im Ernstfall, welche Schritte nötig sind, welche Fristen gelten und wer die richtigen Ansprechpartner:innen sind.

Neben den Dokumenten gehört auch die finanzielle Absicherung zur Vorsorge:

  • Hast du genug Reserven, um im Pflegefall gut versorgt zu sein, ohne deine Familie zu belasten?
    Oder um zu verhindern, dass nach deinem Tod finanzielle Lücken entstehen?
  • Ein Finanzgutachten, wie es Expert:innen wie Marie Christina Schröders anbieten, verschafft Klarheit und Sicherheit.
  • Der Notfallplan sorgt dafür, dass in kritischen Situationen keine Panik entsteht und gibt Halt – für dich und deine Familie.

Fazit – Der Ring am Finger reicht nicht

Liebe allein reicht nicht, um füreinander da zu sein. Wahre Verantwortung zeigt sich darin, auch dann für den anderen zu sorgen, wenn man selbst nicht mehr kann. Eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Sorgerechtsverfügung und ein Notfallplan sind keine bürokratischen Akten, sondern Ausdruck von Liebe, Fürsorge und Respekt.

Dein nächster Schritt

Wenn du möchtest, dass dein Wille zählt – und die Menschen, die du liebst, wirklich geschützt sind –, dann nimm dir Zeit für dieses wichtige Thema. Ich begleite dich gemeinsam mit Steffen Moser, Berater für Familien, in einem persönlichen Gespräch. So finden wir heraus, was für dich wichtig ist, welche Dokumente du benötigst und wie sie so formuliert werden, dass sie im Ernstfall auch wirklich wirken.

Denn: Der Ring am Finger reicht nicht.

Aber dein Wille kann den entscheidenden Unterschied machen.

Über den Gastautor:

Steffen Moser – der Familienbeschützer – hat sich darauf spezialisiert, Familien dabei zu unterstützen, für den Ernstfall vorzusorgen – insbesondere durch Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung, Notfallpläne und Pflegeberatung. Steffen unterstützt dich Schritt für Schritt – mit Herz, Erfahrung und Klarheit – damit Vorsorge nicht nur auf dem Papier steht, sondern im Leben wirkt. Sein Engagement gründet auf eigener Erfahrung. Er erkannte, wie wichtig rechtzeitige Vorsorge ist – und machte es zur Mission, Familien im Alltag Sicherheit und Klarheit zu verschaffen. Neben seiner Tätigkeit als Berater, Coach, Speaker und Autor bildet er seit 2017 auch andere Berater in Deutschland aus, um das Thema Generationenvorsorge breit zugänglich zu machen.

Mehr über Steffen Moser.

Wir laden dich ein zum kostenloses Webinar:

Wer ist Deine Stimme, wenn Du leise bist?
Weil Vorsorge auch Liebe ist.
Sei dabei am 19.11.2025 um 20 Uhr
Mit Steffen Moser und Marie Christina Schröders.
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Steffen Moser - der Familienbeschützer

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